Versandkosten

Sendungen von Gefriergut liefern wir frachtfrei, wenn der Warenwert höher als Euro 300,00 ist. Ist der Warenwert geringer, berechnen wir eine Frachtpauschale von Euro 17,50. Alle anderen Sendungen mit einem Warenwert über Euro 150,00 liefern wir frachtfrei. Für Aufträge mit einem geringeren Wert berechnen wir eine Frachtkostenpauschale von Euro 7,50.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen. Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Ein Stillschweigen auf Gegenbedingungen des Käufers gilt nicht als Anerkennung.
 

2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, jeder Vertrag bedarf unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Die Rechnung wird jedoch erst fällig nach Auslieferung der Ware.

 

3. Preise
Wenn nicht bei Vertragsabschluss anders durch uns schriftlich bestätigt, gilt für die Berechnung jeweils unsere neueste, am Tage der Lieferung gültige Preisliste. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

 

4. Versand
Bei Sendungen von Gefriergut wird die Ware bei Aufträgen über einem Warenwert von EUR 300,– netto, bei allen anderen Sendungen bei Aufträgen über einem Warenwert von EUR 150,– netto frachtfrei innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geliefert. Bei Aufträgen unter diesen Warenwerten wird Porto oder Fracht sowie die Verpackung über eine Versandkostenpauschale berechnet. Werden durch die Versandvorschriften bei einem Gesamtauftrag mehrere Einzelsendungen nötig, (z. B. eine Sendung mit Gefriergut und eine mit Versand bei normaler Temperatur), so werden die Sendungen wie zwei separate Aufträge behandelt und die Versandkosten auch demnach berechnet. Der Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Bestellers, eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.

 

5. Lieferung
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung schnellstmöglich. Teillieferungen sind zulässig, jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, Lieferverzögerungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Daueraufträge müssen spätestens 1 Monat vor dem nächsten vereinbarten Liefertermin schriftlich gekündigt werden. Hat der Kunde Waren auf Abruf geordert oder befindet sich mit der vereinbarten Abnahme im Verzug, sind wir berechtigt, für die Abnahme eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen und nach einem ergebnislosen Ablauf die gesamte Lieferung der vereinbarten Restmenge vorzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten oder aber unter Lieferverweigerung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle kann Schadensersatz in Höhe von 30 % des Bruttopreises gefordert werden, wobei der Nachweis eines höheren oder niederen Schadens vorbehalten bleibt.

 

6. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang schriftlich widersprochen wird. Die Rechnungen werden mit Zugang netto ohne Abzug fällig. Bei Verzug durch Fristablauf von 30 Tagen oder Mahnung sind wir berechtigt dem Käufer ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes vom 09.06.1998 zu berechnen. Ein weitergehender Schaden bleibt hiervon unberührt. Mahn- und Einzugskosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

7. Zahlungsverzug
Alle Zahlungen des Käufers gelten als auf die älteste offene Rechnung erfolgt und werden mit dieser verrechnet. Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, hat er seine Zahlung eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu achten sind, sind wir berechtigt, vor Lieferung oder vor dem Zahlungstermin die volle Zahlung des Kaufpreises zu verlangen. Auch können wir in diesem Fall aus laufenden Verträgen zurücktreten, ohne dass der Käufer hieraus Rechte ableiten kann. 
 
 
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller unserer Forderungen unser uneingeschränktes Eigentum. Bis zur völligen Bezahlung ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder als Sicherung zu übereignen - er ist nur zur Verwendung oder Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Die aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Grund gegen Dritte entstehende Forderung wird hiermit in Höhe unserer Forderung zur Sicherung an uns abgetreten. Die Abtretung wird hiermit von uns im voraus angenommen. Der Käufer hat uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich anzuzeigen. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehalts trägt der Käufer die Verantwortung für ausreichenden Versicherungsschutz und Einhaltung der Lagerungsvorschriften.
 

9. Beanstandungen und Gewährleistungen

(I) Allgemein
Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Sind Mängel bereits an der Beschädigung der Verpackung erkennbar, ist bei der Annahme der Ware der Schaden beim Verkehrsträger festzustellen. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht der Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Nachbesserungen nicht möglich sind, fehlschlagen, verweigert werden oder unzumutbar sind. Jede weitergehende Haftung, auch gegen Dritte, ist ausgeschlossen. Eine Rücksendung von uns gelieferter Ware ist nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zulässig.

(II) EDV Hard- und Software

a.) Der Kunde erkennt mit Bestellung an, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Hard- und Software, insbesondere in komplexen Programmabläufen, auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Jede Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet ist und mit bei ihm vorhandener Software oder Hardware zusammenarbeitet, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass der Biozym bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Als Fehler gelten nur solche, die den Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Hard- oder Software zum vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung der Gebrauchsfähigkeit stellt keinen Fehler dar. Eine Zusicherung einer bestimmten Tauglichkeit oder Eigenschaft der gelieferten Ware bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Erklärung unsererseits. Sollten neuere Versionen der Software veröffentlicht werden, so bedeutet dies keinen Mangel von ursprünglich verkauften Software-Versionen.

b.) Der Kunde ist generell für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation als auch die Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur zu den vertraglich gesondert vereinbarten Konditionen.

c.) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel aufgrund unsachgemäßer Behandlung, unsachgemäßer Installation, Manipulation der Software oder durch Umgebungsbedingungen auftritt, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen. Stellt sich bei einer Fehlerermittlung heraus, dass die Ursache einer Funktionsstörung im Verantwortungsbereich des Anwenders liegt, so sind wir berechtigt den korrespondierenden Kostenaufwand in Rechnung zu stellen.
 
(III)Verschleißteile
Produktbestandteile, die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, einem Verschleiß unterliegen, wie z.B. Leuchtmittel, Laser, Druckköpfe etc., und dementsprechend im Angebot gekennzeichnet sind, unterliegen generell nicht der gesetzlichen Gewährleistung. Davon unberührt sind Fehler von Verschleißteilen zum Zeitpunkt der Übergabe.
 
10. Datenschutz 
      Einwilligung Datenspeicherung / -verarbeitung / -nutzung
Der Käufer willigt ein, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben elektronisch speichern und verarbeiten, sowie zur Kundenbetreuung und zur Verbesserung des Leistungsangebotes nutzen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

 

 

11. Schlussbestimmungen
(I) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ergeben sich aus dem Kaufvertrag Streitigkeiten, ist deutsches Recht vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hameln.
(II) Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Zweck und dem Sinn dieser unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

 
2012 
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